6.05.2019, 22:21
Hallo Hanspeter
gemäss meinen Infos definitiv ja. Die Norm habe ich leider nicht. Ich musste allerdings auch eine Installationsanzeige machen, was mich aber sehr erstaunt hat.
Auch muss eine Elektro Ladestation beim EW mit einer Installationsanzeige frühzeitig vor Beginn der Arbeiten angemeldet werden
bei mir in Sevelen sind das folgende Reglemente:
https://www.egovcenter.ch/sevelen/dl.php...lement.pdf
Art. 4 technische Bestimmungen
Für Anschluss, Betrieb und Benutzung des Netzes sowie für die Lieferung von Elektrizität sind die Werkvorschriften TAB1)Deutschschweiz, herausgegeben vom VSE2)verbindlich.
https://www.strom.ch/fileadmin/user_uplo..._WVCH_.pdf
2.4 Installationsanzeige (IA)
(1) In folgenden Fällen ist dem VNB frühzeitig, d.h. vor Beginn der Arbeiten, eine Installationsanzeige einzureichen:
f) Anschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
ausserdem gibt es noch Ziffer 12:
12. Ladestationen für Elektrofahrzeuge
gemäss meinen Infos definitiv ja. Die Norm habe ich leider nicht. Ich musste allerdings auch eine Installationsanzeige machen, was mich aber sehr erstaunt hat.
Auch muss eine Elektro Ladestation beim EW mit einer Installationsanzeige frühzeitig vor Beginn der Arbeiten angemeldet werden
bei mir in Sevelen sind das folgende Reglemente:
https://www.egovcenter.ch/sevelen/dl.php...lement.pdf
Art. 4 technische Bestimmungen
Für Anschluss, Betrieb und Benutzung des Netzes sowie für die Lieferung von Elektrizität sind die Werkvorschriften TAB1)Deutschschweiz, herausgegeben vom VSE2)verbindlich.
https://www.strom.ch/fileadmin/user_uplo..._WVCH_.pdf
2.4 Installationsanzeige (IA)
(1) In folgenden Fällen ist dem VNB frühzeitig, d.h. vor Beginn der Arbeiten, eine Installationsanzeige einzureichen:
f) Anschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
ausserdem gibt es noch Ziffer 12:
12. Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- (1) Für Ladestationen für Elektrofahrzeuge gelten bezüglich Meldewesen, Anschluss und Betrieb, etc. die gleichen Bestimmungen wie für Verbraucheranlagen (WV-CH Kapitel und Speicheranlagen (WV-CH Kapitel 11) sowie die NIN [5].
- (2) Für den Anschluss von Ladestationen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des VNB.
- (3) Installation mit mehreren Ladestationen am gleichen Anschlusspunkt benötigen ein Lademanage-
ment nach den Vorgaben des VNB.
---
http://mike.hagmann.sg/
Model X 100D, 12/2017 138'000km
Model 3 LR, 03/2019 80'000km
e208, 09/2022 25'000km
http://mike.hagmann.sg/
Model X 100D, 12/2017 138'000km
Model 3 LR, 03/2019 80'000km
e208, 09/2022 25'000km