11.03.2020, 20:15
Was ich da nicht ganz verstehe, ist: Wie hätte der Sentry-Mode da helfen können? Wenn ich bedenke, dass das Bundesgericht nicht einmal einen per Dashcam dokumentierten Rechts-Überholvorgang auf der Autobahn zur Anklageerhebung zulässt, wie soll da eine Aufnahme eines Parkschadenverursachers in irgendeiner Form helfen? Versicherungen halten sich ja ohnehin an die gängige Rechtsprechungspraxis. Oder hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht? Wäre noch interessant zu wissen.
Oski
M3P, Red Multicoat
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